75% Wirtschaftshilfe
 

LOCKDOWN-ENTSCHÄDIGUNG:

75% Wirtschaftshilfe

Mittwoch, 28.10.2020

In der gestrigen Bund-Länder-Konferenz beschlossen Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder aufgrund der exponentiell ansteigenden Infektionszahlen ab 2. November weitgehende Kontaktbeschränkungen und Einschnitte in das öffentliche Leben. Sie sollen bundesweit möglichst einheitlich sein, die konkrete Umsetzung ist jedoch Ländersache, wie der RDA informiert.

Von privaten Reisen wird abgeraten; Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind verboten. Auch werden Gastronomiebetriebe und Freizeiteinrichtungen geschlossen.

Hilfsmaßnahmen verlängern

Eine finanzielle Hilfsmaßnahme für von der temporären Schließung erfasste Betriebe ist in Planung. Diese außerordentliche Wirtschaftshilfe soll 75 % des Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter erstatten. Für größere Unternehmen werden die Prozentsätze nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt.
Dazu erklärt der Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes, Norbert Kunz: “Sollten die Informationen zutreffen, ist der Tourismusbranche ein großes Stück geholfen. Viele touristische Betriebe stehen die nächsten Monate im Lockdown nicht mehr durch. Massenarbeitslosigkeit wäre die Folge. Wenn die Bundesregierung ihre Pläne wahr macht, unkompliziert die Umsatzausfälle im Lockdown zu erstatten, ist das eine große Hilfe für die Tourismusbranche.“

Für Wirtschaftsbereiche, die auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen hinnehmen werden müssen, will der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst.

Entschädigung

Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben. Nach Informationen des bdo (Rundschreiben) erfolgt die konkrete Umsetzung des gemeinsamen Beschlusses von Bund und Ländern in den jeweiligen Corona-Verordnungen der Bundesländer. Daher sei es essentiell, dass bei der Umsetzung vor Ort klar formuliert wird, dass Reisebusreisen aufgrund dieser gestern verabschiedeten Regelungen verboten wurden und somit Reisebusunternehmer*Innen anspruchsberechtigt sind, die oben genannten Entschädigungen zu erhalten.

Verfassungsprüfung

Gegen die Maßnahmen regt sich vielerorts Widerstand. Mittelstandspräsident Mario Ohoven will die Maßnahmen auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen lassen: „Wir werden als Verband im Interesse des Mittelstands eine solche Überprüfung veranlassen. Am Ende könnte die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts stehen. Als Folge dieser - am Deutschen Bundestag vorbei – beschlossenen Maßnahmen droht tausenden Mittelständlern das wirtschaftliche Aus.“



Weitere News von EuroBus:

Facebook:https://www.facebook/EuroBus/

Twitter: https://goo.gl/Hs3i54

Instagram: https://instagram/eurobus

<<
weitere News lesen
>>
Tags
Betriebe Bund Deutschen Entsch EuroBus Folge Hilfsma Informationen Lockdown Regierungschefinnen Regierungschefs Tourismusbranche Umsetzung Unternehmen Wirtschaftsbereiche Wirtschaftshilfe