Verlängerung KuG und Bezugsdauer geplant
 

BDO-FORDERUNG:

Verlängerung KuG und Bezugsdauer geplant

Donnerstag, 03.02.2022

Wie der bdo mitteilt, zeichne sich nun ein wichtiger Erfolg ab bei der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes (KuG). Wie aus dem entsprechenden Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervorgehe, sollen noch bis zum 30. Juni 2022 erleichterte Bedingungen für das Kurzarbeitergeld gelten. Dies gelte gerade für die hart getroffene Busbranche, die coronabedingt weiterhin dringend auf die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes angewiesen sei. Der bdo begrüße die Umsetzung seiner Forderungen in dem Entwurf, allerdings fehle es an einer Regelung zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge.


Durch den Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zu Verlängerung der Sonderregelungen solle §421c SGB III wie folgt geändert werden:

- Die Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld wir bis 30. Juni 2022 verlängert.

- Die maximale Bezugsdauer wird auf 28 Monate (längstens 30. Juni 2022) verlängert.

- Der Anspruch auf KUG muss bis zum 30. Juni 2021 entstanden sein.

- Ein erheblicher Arbeitsausfall liegt nun schon dann vor, wenn im betreffenden Kalendermonat zehn Prozent der Beschäftigten einen monatlichen Brutto-Entgeltausfall von mehr als zehn Prozent haben.

- Die Bundesregierung kann die Bezugsdauer und die Befristung der Sonderregelung durch eine Rechtsverordnung verlängern. Diese Verordnung muss zeitlich befristet sein, braucht aber keine Zustimmung des Bundesrats. Diese Ermächtigung gilt bis 30. September 2022.


Geplant sei, dass die Verlängerung der maximalen Bezugsdauer am 1. März, die übrigen Änderungen am 1. April 2022 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf solle vorraussichtlich in der Sitzungswoche vom 14. bis 18. Februar 2022 verabschiedet werden.



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