Wie der bdo mitteilt, wurden die Sonderregelungen zur Kurzarbeit und dem Kurzarbeitergeld verlängert. Zudem sollen die staatlichen Entschädigungen für ungeimpfte Reiserückkehrer und Kontaktpersonen bei einer behördlich angeordneten Quarantäne entfallen.
Mit dem in Kraft treten der Vierten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung (4. KugÄV) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kurzarbeit und das Kurzarbeitergeld (Kug) bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Laut §56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden Verdienstausfälle aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne entschädigt. Nach einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) entfällt spätestens ab dem 1. November 2021 in allen Bundesländern dieser Entschädigungsanspruch für Kontaktpersonen oder Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet, wenn diese nicht vollständig gegen COVID-19 geimpft sind. Davon ausgenommen sind Personen, bei denen eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist (Attest erforderlich) und Personengruppen, für die im Zeitraum von bis zu acht Wochen vor der Quarantäneanordnung oder des Tätigkeitsverbotes keine öffentliche Impfempfehlung vorlag.
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