Hafermann: “Keine Zwangsmitgliedschaft”
 

NEUER REISESICHERUNGSFOND:

Hafermann: “Keine Zwangsmitgliedschaft”

Donnerstag, 15.04.2021

Busunternehmer Meinhold Hafermann (Hafermann-Reisen) wendet sich gegen die geplante Zwangsmitgliedschaft von Busreiseveranstaltern in dem neu geplanten Reisesicherungsfond und hat in einem Brief u.a. an Bundesministerin Lambrecht und Bundesminister Altmaier seine Position dargestellt.

Darin heißt es: „Ich bin sehr besorgt über das Vorhaben des Justiz- und Verbraucherschutzministeriums, eine “Zwangsmitgliedschaft“ in einen Reisesicherungsfond per Gesetz uns aufzubürden. Dieser Fond soll aus dem Boden gestampft werden, damit die Risiken der großen Reiseveranstalter volkswirtschaftlich abgefangen werden können und das auf Kosten der kleineren und mittleren Reiseveranstalter. Das kann ich so nicht hinnehmen und begründe dieses wie folgt:

1. Nicht sachgerechter Berechnungsansatz des Beitrages und der Sicherheitsleistung: Der Zwangsbeitrag in Höhe von 1% und auch die Sicherheitsleistung in Höhe von 7% soll am Reisepreisumsatz berechnet werden, obwohl das Risiko bei einer Insolvenz nie der Jahres-Reisepreis-Umsatz ist, was Sie ja bei Thomas Cook selbst erfahren und abgewickelt haben. Die Bemessungsgrundlage am Jahres-Reisepreis-Umsatz ist betriebswirtschaftlich und juristisch vollkommen der falsche Ansatz. Wir erhalten vom Reisekunden eine Anzahlung in Höhe von ca. 20% und die Restzahlung des Reisepreises ist 14 Tage vor der Reise fällig, so wie es im Reiserecht auch gesetzlich verankert ist. Das Insolvenzrisiko beläuft sich somit nicht auf einen Jahresumsatz, sondern lediglich auf maximal ca. 20%- 22% des Jahres-Reisepreis-Umsatz, was in einer Liquiditätsanalyse genau berechnet werden kann (...).

2. Marktaustritte wegen unüberbrückbarer gesetzlicher Hürden durch den Gesetzentwurf Insolvenzsicherung: Nach dem Entwurf müsste ich für unser Unternehmen einen Zwangsbeitrag in Höhe von 210.000,- € und eine Sicherheitsleistung in Höhe von knapp 1,5 Mio € aufbringen. Der Zwangsbeitrag wäre ein Vielfaches von dem, was wir bis heute bezahlen. (...) In Ihrem Entwurf berücksichtigen Sie bei der Sicherheitsleistung überhaupt nicht die Bonität. (...) Viele kleine, mittlere und gute Reiseveranstalter haben nicht so eine Finanzausstattung, um diesen Zwangsbeitrag aufzubringen. Es würde aber auf jeden Fall an der Aufbringung der Sicherheitsleistung scheitern und ein Austritt aus dem Markt würde bevorstehen. Alle Reiseveranstalter sind trotz der Bundeshilfen durch Corona stark geschwächt und kämpfen ums Überleben. (...) Diese Sicherheitsleistung ist gegenwärtig Corona-bedingt aber auch in der Zukunft von den Reiseanbietern nicht leistbar. Was für ein volkswirtschaftlicher Schaden bahnt sich da an.

3. Busreiseveranstalter haben keine Repatriierungskosten: Falls Sie dieses Gesetz doch verabschieden sollten, so fordere ich für erdgebundene Reisen, Eigenanreisen zu Hotels und Freizeitparks im Gesetz einen hohen Abschlag, da die Reisebusse auch bei einer Insolvenz die Reisegäste auf jeden Fall mit nach Hause bringen. Im Gegensatz zu den Ferienflieger würden im Falle einer Insolvenz eines Busreiseveranstalters keine Rückholkosten anfallen, die die Bundesregierung z.B. bei der Thomas Cook Pleite bezahlen musste.

4. Höhe des Beitrages und der Sicherheitsleistung sind viel zu hoch: Die Prozentsätze des Beitrages und der Sicherheitsleistung sind viel zu hoch. (...) Die Prozentsätze müssen um ein vielfaches runter und im tausendstel Bereich liegen und am tatsächlichen Insolvenzrisiko in Höhe von ca. 20%-22% des Reisepreises fest gemacht werden. Gegenwärtig zahlen die Busreiseveranstalter maximal bis zu 0,15% an Versicherungsentgelten. An Sicherheitsleistung wird je nach Bonität maximal 1,5 % des Reiseumsatzes erbracht. Höher darf das Entgelt und die Sicherheitsleistung für Busreiseveranstalter in der Zukunft auch nicht liegen, da ansonsten die Insolvenz droht.
Falls Sie das Gesetz in dieser Legislaturperiode verabschieden sollten, dann fordere ich ein kostenloses Bürgschaftsprogramm des Bundes mit Deckung von bis zu 80 % der erforderlichen Sicherheitsleistung durch Ausfallbürgschaft zu erbringen, so wie das unser Internationaler Busverband RDA schon gefordert hat.

5. Höhere Ausnahmegrenze für die “Zwangs-Fonds-Mitgliedschaft“ von 3 Mio auf 50 Mio € Reisepreisumsatz raufsetzen. Kleine und mittlere Reiseveranstalter dürfen nicht unverhältnismäßig belastet werden und das deutlich höhere Schadensrisiko von Großveranstaltern tragen.(...)“

Mit freundlichen Grüßen
Meinhold Hafermann



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