Quarantänepflicht ausgesetzt
 

REISERÜCKKEHRER:

Quarantänepflicht ausgesetzt

Montag, 23.11.2020

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Einreiseverordnung in NRW außer Vollzug gesetzt. Eine Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten ist unverhältnismäßig, wenn das Infektionsrisiko am Heimatort höher ist. “Nun bleibt abzuwarten, inwieweit NRW Anpassungen vornimmt und ob sich diese Entscheidung auch auf andere Bundeländer auswirken wird“, so der bdo (Foto: bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard).

Die Verordnung sah für Urlaubsrückkehrer und sonstige Einreisende, welche sich in den letzten zehn Tagen in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, bei der Einreise nach NRW eine zehntägige Quarantäne vor.

Der Kläger befand sich auf einer Balearen-Reise. Die 7-Tage-Inzidenz dort ist deutlich niedriger als in NRW. Aus Sicht des Klägers ist eine Quarantänepflicht nach seiner Rückkehr unverhältnismäßig, weil am Urlaubsort ein deutlich geringeres Infektionsrisiko als in seiner Heimat besteht. Das Gericht folgte der Argumentation und bemängelt, dass die Verordnung nicht auf das tatsächliche Infektionsrisiko abstellt: Besteht im Reisegebiet keine höhere Ansteckungsgefahr, als wenn der Reisende zu Hause geblieben wäre, geht von den Betroffenen kein höheres Risiko aus. Aus Sicht des Gerichts ist die Quarantänepflicht daher unverhältnismäßig und stellt voraussichtlich eine rechtswidrige Ungleichbehandlung von aus dem Ausland einreisenden Personen dar.



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