Zugang zu nichtrückzahlbaren Zuschüssen
 

BUSUNTERNEHMEN:

Zugang zu nichtrückzahlbaren Zuschüssen

Donnerstag, 15.10.2020

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) begrüßt, dass eine seiner zentralen Forderungen zur Verbesserung der Corona-Hilfsmaßnahmen für die Busbranche aufgegriffen wurde. Eine aktuelle Änderung des EU-Rechtsrahmens für die deutsche Kleinbeihilfenrichtlinie macht es nun möglich, dass mehr Unternehmen nichtrückzahlbare Zuschüsse statt rückzahlbarer Kredite in Anspruch nehmen können. bdo-Präsident Karl Hülsmann (Foto) sieht das Ausräumen einer bisherigen Ungerechtigkeit als wichtigen Fortschritt. Nun müssen eine Verlängerung der Überbrückungshilfen und der Unternehmerlohn folgen.

Dies betrifft Busunternehmen, die bislang vom Zugang zu nichtrückzahlbaren Zuschüssen ausgeschlossen waren, da sie bereits rückzahlbare KfW-Kredite in Anspruch genommen und damit die Förderobergrenze von 800.000 Euro erreicht hatten. Wenn in solchen Fällen der „schädliche“ KfW-Kredit zurückgezahlt wird, ist nun eine Inanspruchnahme von nichtrückzahlbaren Hilfen möglich. Die Förderobergrenze gilt weiterhin.

Der bdo wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass diese Obergrenze auf 1,6 Millionen Euro angehoben wird. Zudem steht der bdo bereits im Kontakt mit dem Bundesverkehrsministerium, um hier auf eine neue Öffnung des BMVI-Hilfsprogramms für die Bustouristik zu drängen. Bislang nicht zugangsberechtigte Unternehmen müssen nach der Änderung in der Kleinbeihilfenregelung nun dringend eine Gelegenheit erhalten, die entsprechenden Gelder zu beantragen.



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