Keine Quarantänepflicht für Fahrpersonal
 

CORONA-ÄNDERUNGEN:

Keine Quarantänepflicht für Fahrpersonal

Donnerstag, 15.10.2020

Die wesentlichen Änderungen des Corona-Gipfels zwischen Bund und Ländern: Die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) und Quarantänepflicht kommt nun doch erst ab November. Beim vieldiskutierten Beherbergungsverbot, das in Baden-Württemberg und Sachsen bereits per Gerichtsbeschlüsse gekippt wurde, besteht kein einheitliches Vorgehen, der Flickenteppich bleibt. Zum Ende der Herbstferien am 8. November soll die Situation neu bewertet werden. Für das Bus-Fahrpersonal gibt es keine Quarantänepflicht nach Einreisen aus Risikogebieten.

Wie der bdo berichtet, wurden „die zahlreichen Schreiben des bdo an Zuständige und Verantwortliche erhört“. Fahrpersonal wurde in der Muster-Verordnung komplett unter der Ausnahmeregelung aufgenommen. Somit unterliegen Busfahrer grundsätzlich nicht der Quarantänepflicht, wenn sie aus einem Risikogebiet kommen und sich dort nicht länger als 72 Student aufgehalten haben. Die Ausnahme gilt nur, solange keine Erkältungssymptome vorliegen. Bei einem Aufenthalt bis zu 24 Stunden in einem Risikogebiet bedarf es keiner Quarantäne.

Im Übrigen gilt generell, dass Personen, die aus Risikogebieten einreisen, verpflichtet sind, einen negativen Corona-Test vorzulegen oder eine Testung zu dulden, wenn das zuständige Gesundheitsamt dies anfordert.

Digitale Einreiseanmeldung (DEA)

Sobald die Länder die neuen Quarantäneregeln für Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten in Kraft setzen, soll das neue System über die Digitale Einreisemeldung (DEA) die analoge Aussteigekarte ablösen und den Nutzern über https://www.einreiseanmeldung.dezur Verfügung stehen. Das ist nach Angaben von Regierungssprecher Steffen Seibert für den 8. November geplant. Eigentlich war Anfang Oktober als Startzeitpunkt vorgesehen.



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