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In der Reform der Berufskraftfahrerqualifikation zeichnet sich erstmals seit Jahren eine spürbare Bewegung in Richtung Entlastung für die Busbranche ab. Disbezüglich verweist der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (BDO) auf einen aktuellen Entwurf zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung, der dem Verband zur Stellungnahme vorliegt. Nach erster Durchsicht greift das Papier zentrale Forderungen der Branche auf.
Besonders relevant für die Praxis ist die geplante Verkürzung der praktischen Prüfung in der Grundqualifikation. Die Fahrprüfung soll um 30 Minuten reduziert werden, während der bislang verpflichtende 60-minütige Prüfungsteil zur „Bewältigung kritischer Situationen“ komplett entfallen soll. Insgesamt würde sich die Prüfungsdauer damit um 90 Minuten verkürzen.
Für Busunternehmen bedeutet das nach Einschätzung des BDO schnellere Ausbildungsprozesse, geringere Kosten und eine Entlastung bei der Gewinnung neuer Fahrer.
Zudem sollen Prüfungen der beschleunigten Grundqualifikation künftig auch in mehreren Fremdsprachen abgelegt werden können, darunter Ukrainisch. Parallel dazu werden weitere sprachliche Anpassungen im Führerscheinbereich vorbereitet. So sollen Kurmandschi und Ukrainisch in den Sprachenkatalog der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung aufgenommen werden.
Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs liegt auf der schnelleren Integration von Fahrern aus dem Ausland. So ist vorgesehen, die Ukraine und Montenegro in die Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufzunehmen.
Zusätzlich soll eine EU-weit umgetauschte Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat in Deutschland anerkannt werden können. Auch die Beschränkung auf nur eine Wiederholung einzelner Prüfungsteile soll entfallen.
Weitere geplante Anpassungen betreffen Detailregelungen im Fahrerlaubnisrecht. So soll künftig klarer zwischen Fahrern von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen und solchen mit fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen unterschieden werden, wenn Behörden Maßnahmen wegen gesundheitlicher Eignung prüfen.
Außerdem soll der Kreis der Betriebe erweitert werden, die Sehtests für Bus- und Lkw-Fahrer durchführen dürfen. Künftig sollen auch bestimmte Augenoptikerbetriebe diese Untersuchungen vornehmen können, was die Abläufe für Unternehmen und Fahrer vereinfachen dürfte.
Noch nicht alle Forderungen umgesetzt
Nicht alle Anliegen der Branche finden sich jedoch im aktuellen Entwurf wieder. Nach Angaben des BDO fehlt bislang die vollständige Umsetzung der EU-Richtlinie bei der theoretischen Prüfung der Grundqualifikation sowie die Möglichkeit, weitere Sprachen oder Dolmetscher zuzulassen. Auch die befristete Anerkennung ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise wurde nicht aufgenommen. Hier will der Verband im weiteren Gesetzgebungsverfahren nachbessern und konkrete Vorschläge einbringen.
Unabhängig von einzelnen offenen Punkten wertet der BDO den Entwurf als deutliches Signal. Nach intensiven Gesprächen zwischen Verband, Politik und Ministerien zeichne sich ein Umdenken ab: Ziel sei es, übermäßige nationale Sonderregelungen abzubauen, Bürokratie zu reduzieren und Kosten zu senken.
Der BDO verweist dabei auch auf die Unterstützung aus dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages und zahlreiche Fachgespräche der vergangenen Monate, die zu den jetzigen Vorschlägen beigetragen hätten.
Parallel zur Verordnungsnovelle läuft ein weiteres Gesetzgebungsverfahren, das die Reduzierung von Pflichtstunden und die Beseitigung von Doppelungen zwischen Führerschein- und Berufskraftfahrerausbildung vorsieht. Auch hier erwartet der BDO zusätzliche Entlastungen für die Buswirtschaft.
Der Gesetzentwurf befindet sich noch im Verfahren, Änderungen sind möglich. Aus Sicht des Bundesverbands zeigt sich jedoch erstmals seit längerer Zeit eine klare politische Bereitschaft, die Rahmenbedingungen für die Busbranche praxisnäher zu gestalten.
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