Erstattung faktisch ausgeschlossen
 

SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE:

Erstattung faktisch ausgeschlossen

Freitag, 18.02.2022

Nachdem die Länder sich bereits überwiegend dafür ausgesprochen hatten, auch die bisherige anteilige Erstattung der von Arbeitgebern bei Kurzarbeit allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 50 Prozent zu verlängern, veröffentlichte das BMAS jetzt eine Pressemitteilung mit folgender Formulierung: „Die Sozialversicherungsbeiträge werden den Arbeitgebern nach dem 31. März 2022 weiter zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird.“

bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard kritisiert diese massive Schlechterstellung, da es für Busbetriebe kaum sinnvolle Qualifizierungsmaßnahmen gibt. De facto bedeutet die Regelung eine 100-prozentige Übernahme durch die Unternehmen. „Das ist mit Omikron für Busunternehmen nicht zu stemmen“ so Leonard. Am Mittwoch muss der Bundestag hierüber entscheiden. Der bdo appelliert an diesen, hier unbedingt nochmal nachzujustieren.



Weitere News von EuroBus:

Facebook:https://www.facebook/EuroBus/

Twitter: https://goo.gl/Hs3i54

Instagram: https://instagram/eurobus

<<
weitere News lesen
>>
Tags
Arbeitgebern Erstattung EuroBus Kurzarbeit Leonard Pressemitteilung Qualifizierung Qualifizierungsma Regelung Schlechterstellung Sozialversicherungsbeitr Twitter Unternehmen Verlag VerlagEuroBus