Wie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mitteilte, geht mit der Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Ende März 2022 eine Fristverlängerung für die Überbrückungshilfe III Plus und die Schlussabrechnung einher.
Die Überbrückungshilfe III Plus kann jetzt bis zum 31. März 2022 beantragt werden. Die neue Einreichungsfrist für die Schlussabrechnung ist der 31. Dezember 2022, wie der RDA informiert.
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