2G Plus und Kapazitätsbegrenzung
 

BUSREISEN IN BAYERN:

2G Plus und Kapazitätsbegrenzung

Donnerstag, 25.11.2021

Wie der RDA mitteilt, verschärft Bayern die bisher geltenden Corona-Maßnahmen: Die 2G-Regelung wird ausgeweitet und die 2G Plus-Regelung u.a. auch im Freizeitbereich eingeführt.

Für Reisebusreisen, Kultur- und Sportveranstaltungen, Freizeiteinrichtungen und Veranstaltungen gilt 2G Plus, also Zutritt nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich ein negatives Testergebnis vorlegen. Dort, wo die 2G Plus-Regelung gilt, also auch bei Reisebusreisen, finden ergänzend folgende Regelungen Anwendung: Kapazitätsbegrenzung von 25 % und Höchstteilnehmerzahl (abhängig vom Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen).

Spezielle Auflagen gibt es für regionale Hotspots (7-Tage-Inzidenz über 1000), dort müssen alle Einrichtungen und Veranstaltungen, für die vorher die 2G/2G Plus-Regelung galten geschlossen werden bzw. werden untersagt – dies betrifft dementsprechend auch Reisebusreisen.

Die Verordnung soll zunächst bis zum 15. Dezember in Kraft sein.



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