Wie der RDA mitteilt, sind im Rahmen des Lockdowns in Österreich dort auch touristische Busreisen und touristische Übernachtungen untersagt. Diese Regelung gelte aktuell bis zum 1. Dezember, mit geplanter Verlängerung bis zum 12. Dezember.
Auch in Sachsen seien laut der nun gültigen Corona-Notfall-Verordnung – neben Kultur- und Freizeiteinrichtungen – „touristische kommerzielle und gewerbliche Reisen, Bus- und Bahnfahrten, auch im Gelegenheits- sowie Linienverkehr“ untersagt. Diese Notfallverordnung soll bis zum 12. Dezember 2021 befristet sein.
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