Mit Inkrafttreten der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung seit dem 8. November 2021 setzt der Zoo Leipzig die 2G-Regel um. Die Anwendung dieser Maßnahme sei durch die in der Verordnung formulierten Bedingungen für den Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen bzw. dem Verweilen in Innenbereichen erforderlich.
„Da es nicht möglich ist, die Zutrittsberechtigungen vor den Tierhäusern und der Gastronomie zusätzlich jeweils einzeln zu kontrollieren, und weil wir zudem das Ansinnen der Regierung unterstützen, haben wir uns dazu entschlossen, die 2G-Regel auf den gesamten Zoo anzuwenden“, erklärt Zoodirektor Prof. Jörg Junhold (Foto unten, © Zoo Leipzig).
Für Besucher/innen des Zoos heißt das konkret, dass am Haupteingang (Foto oben, © Zoo Leipzig) entweder der Impfnachweis, die Ausnahmebescheinigung oder der Nachweis einer Covid-19-Genesung vorgelegt werden muss, um Zutritt in den Zoo zu erhalten. Nach wie vor gilt im Zoo die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes in den Tierhäusern und an Engstellen bzw. immer dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
Mehr Informationen unter https://www.zoo-leipzig.de/aktuelles/offen
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