
Pünktlich zum 1. November ist die Insolvenzabsicherung durch den neu geschaffenen Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) in Kraft getreten. Damit ist der vom Gesetzgeber beschlossene Systemwechsel bei der Insolvenzabsicherung vollzogen (Foto, c: iStock, DRSF).
Reiseanbieter mit einem Umsatz ab 10 Mio. EUR im Jahr sind von nun an beim DRSF abgesichert. Meldet ein Reiseanbieter Insolvenz an, kümmert sich der DRSF um die Erstattung geleisteter Anzahlungen und die Rückführung der Reisenden aus dem Urlaubsort. Die Neuregelung der Insolvenzabsicherung hat für Verbraucherinnen und Verbraucher den Vorteil, dass die bisherige Haftungsbeschränkung auf 110 Mio. EUR wegfällt.
Am 31. August 2021 beauftragte das Bundeministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH mit der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags. Innerhalb von zwei Monaten gelang es dem DRSF das umfangreiche Antrags- und Prüfungsverfahren mit den Reiseanbietern durchzuführen. Von den rd. 150 bewilligten Anträgen haben über 95% der Reiseanbieter bereits den Sicherungsschein erhalten. Mit den übrigen Anbietern ist der DRSF im Gespräch für eine konstruktive Übergangslösung.
DRSF-Geschäftsführer Thomas Schreiber: „Der Fonds gibt Reisenden die notwendige Sicherheit, im Insolvenzfall ihres Anbieters geschützt zu sein.“ Sein DRSF-Geschäftsführer-Kollege Dr. Andreas Gent: „Die Gründung des Fonds in nur wenigen Monaten war rechtlich wie organisatorisch ein Kraftakt, für den allen Beteiligten Lob und Dank gebührt. Das gilt auch für die Reiseanbieter, denen wir beim Antragsverfahren in kurzer Zeit viel abverlangt haben.“
Die Gesellschafter des DRSF sind der Deutsche Reiseverband (DRV), die Allianz selbständiger Reiseunternehmen (asr), das forum anders reisen – Verband für Nachhaltigen Tourismus (FAR), der internationale Bustouristik Verband (RDA) und der Verband Internet Reisevertrieb (VIR).
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