



(coe) In einem von bdo und VPR gemeinsam organisierten Seminar wurden die wichtigsten Fragen für die jeweiligen Verbandsmitglieder im Bezug auf den Reisesicherungsfonds behandelt. Die Idee zum gemeinsamen Webinar sei während des Austausches in Sitzungen des Aktionsbündnis Tourismusvielfalt entstanden, erklärten bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard (Foto oben) und VPR-Präsident Adriano Matera (Foto Mitte). Das Gesetzgebungsverfahren zum Reisesicherungsfonds ist abgeschlossen, ab dem 1. November tritt der Reisesicherungsfonds in Kraft und habe Konsequenzen für die Mitglieder beider Verbände.
Für Unternehmen mit einem Pauschalreise-Umsatz von über 10 Millionen € bedeutet dies, einen verpflichtenden Beitritt zum Deutschen Reisesicherungsfonds ab diesem Datum. Für Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 3 und 10 Millionen € ist ein Beitritt möglich, aber nicht verpflichtend. Für alle Unternehmen mit einem Umsatz von unter 3 Millionen € ändert sich erst einmal nichts – außer der zu viel Unmut führenden Tatsache, dass die Prämien in der schon vorher verpflichtenden Insolvenzversicherung sich teilweise vervierfacht haben.
Grundlage für die Berechnung sei der Pauschalreisen-Umsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres, erklärte Referent und Moderator Martin Hein (Foto unten), dem entsprechend gelte der Pauschalreise-Umsatz aus dem Jahr 2020. Dies sei vor allem für Mischbetriebe wichtig, da eben nicht der Gesamtumsatz als Grundlage dient. Unter den Umsatz mit Pauschalreisen fielen aber auch Busunternehmen, die noch zusätzliche Reisemodule über ihr Reisebüro anbieten.
Insgesamt bestehen noch viele Unsicherheiten, was die Antragsstellung beim DRSF, die einzureichenden Unterlagen usw. angehe. So ist nach wie vor unklar, welche Regelung bzgl. der Beitrittspflicht für diejenigen Unternehmen gilt, die in diesem Jahr unter 10 Millionen € Umsatz gemacht haben, aber für 2022 mit einem prognostizierten Jahresumsatz von über 10 Millionen € rechen. Dennoch sei Warten auf weitere Informationen das Falsche. Die Antragsstellung für den Beitritt zum DRSF muss zum 1. November 2021 abgeschlossen sein.
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