


(coe) Auch beim gemeinsamen Webinar von bdo und VPR zum Reisesicherungsfonds war der Unmut vieler Teilnehmer groß. Zum einen liegt das am kurzfristigen Verfahren. „Ich habe noch nie ein Gesetzgebungsverfahren erlebt, dass so schlecht organisiert und so mittelstandsfeindlich im Ergebnis war“, kritisierte auch bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard. Dennoch unterstütze man nun natürlich nach Kräften den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) bei der Umsetzung. Wichtig sei, dass man die durch den Reisesicherungsfonds gewonnene Sicherheit – die es trotz aller berechtigter Kritik nun gebe – auch an die Konsumenten kommuniziere, ergänzte VPR-Präsident Adriano Matera.
Die Konsequenzen aus dem Gesetzgebungsverfahren müssen aber mittelbar auch die Unternehmen mittragen, die in erster Linie nicht von den Regelungen zum Reisesicherungsfonds betroffen sind. Unternehmen mit einem Umsatz von unter zehn Millionen € sehen sich auch bei der – gesetzlich ohnehin verpflichtenden – Insolvenzabsicherung mit einer Erhöhung der Prämien um ein Vierfaches konfrontiert.
„Das ist nicht in Stein gemeißelt“, erklärt Michael Wäldle von tourVers (Foto oben). Die Prämien seien aufgrund der hohen Schadensquote und der erhöhten Rückversicherung im Corona-Jahr gestiegen. „Die Schadensquote lag im vergangenen Jahr bei über 300 %“, ergänzte Thomas Marloh (Foto unten) von der R+V. Insgesamt seien die Konditionen bei beiden Versicherern von den Schadensquoten abhängig, die auch explizit im Bereich der Busunternehmen gestiegen seien. Die schwierigste Zeit für die Branche komme nun erst, wenn die staatlichen Hilfen wieder wegfielen. Dennoch sei bei der tourVers aktuell keine weitere Erhöhung geplant, so Michael Wäldle. Sollten die Schadensquoten sich wieder dem Vor-Corona-Status annähern, würden selbstverständlich auch die Prämien für die Unternehmen angepasst, erklärten beide.
Unternehmen mit einem Umsatz von über 3 aber unter 10 Millionen € haben zusätzliche Probleme: die R+V nimmt in diesem Segment im Gegensatz zur tourVers beispielsweise gar keine Neukunden mehr an.
Hauptproblem der Gesetzgebung zum Reisesicherungsfonds für die Versicherer sei die fehlende Haftungsobergrenze für Unternehmen zwischen 3 und 10 Millionen €: die R+V kann deshalb Neukunden in diesem Bereich kein Angebot machen, da die R+V rechtlich nicht unbegrenzt haften darf. Für Bestandskunden suche man nach einer Lösung: „Wir glauben nicht, dass der Fonds das alles bis zum 1.11. schafft“, so Marloh.
Prinzipiell bestätigten aber sowohl Michael Wäldle, als auch Thomas Marloh, dass es durchaus realistisch sei, dass sie die Prämien wieder senken, sobald die Corona-Krise wirklich überstanden sei.
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