
In einem Statement forderte DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz (Foto, © DTV) im Zuge der anstehenden Anhörung zum Reisesicherungsfonds im Bundestagsrechtsausschuss Nachbesserungen:
„(...) Aktuell wird er den klein- und mittelständischen Anbietern von Pauschalreisen innerhalb Deutschlands nicht gerecht. Diese haben ein deutlich geringeres Risiko im Insolvenzfall und können sich auch weiterhin über eine Versicherung am Markt problemlos versichern. Im Gesetz muss deshalb eine deutliche Erhöhung der Umsatzgrenze für die Mitgliedschaft im Fonds verankert werden. Zudem müssen die Risikofaktoren im Gesetz klar benannt und berücksichtigt werden. Pauschalanreisebieter im Deutschlandtourismus, das sind beispielsweise Busunternehmen, Freizeitparks mit eigenen Ferienparks oder auch Städte mit Pauschalreisepaketen. Deshalb muss im Gesetz der Grundsatz gelten: Wer niedrige Risiken hat und sich am Markt versichern kann, sollte nicht in den Reisesicherungsfonds gehen müssen. (...)“
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