
Im Entwurf der Bundesregierung zum Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (auch: Infektionsschutzgesetz, “Corona-Notbremse“) ist ein Busreiseverbot vorgesehen.
Wie der RDA mitteilt, ergibt sich aus Artikel 1, Absatz 2, Punkt 3, dass bei Vorliegen einer Inzidenz über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen auch touristische Busverkehre automatisch untersagt sein sollen.
Der Entwurf wird in den nächsten Tagen im Bundestag und danach im Bundesrat. Das soll in Kürze abgeschlossen werden.
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