Wie der bdo in seinem wöchentlichen Rundschreiben zu den aktuellen, länderspezifischen Gesetzesänderungen mitteilt, werden die neuen Einreisebestimmungen in Italien verlängert und in einigen Bundesländern in Deutschland eine Corona-Testpflicht in Reisebüros eingeführt.
Die Verschärfung der Einreisebestimmungen nach Italien wurden bis zum 30. April 2021 verlängert: dazu zählen ein negativer Corona-Test bei der Einreise, eine verpflichtende fünftägige Quarantäne und ein weiterer verpflichtender Corona-Test nach dem fünften Tag. Für Einreisende aus Großbritannien und Nordirland gelten weiterhin die Sondervorschriften. Alle weiteren bisherigen Einreisebestimmungen (z.B die Vorlage einer Einreiseerklärung) bleiben weiterhin bestehen.
In einigen Bundesländern wurde gemäß der jeweiligen Corona-Schutz-Verordnung die Corona-Testpflicht erweitert. In einigen Bundesländern gilt die Testpflicht nun auch für die Kunden in Reisebüros und teilweise für das Personal im Kundenkontakt.
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