Novemberhilfe ab sofort beantragen
 

HILFSMASSNAHMEN:

Novemberhilfe ab sofort beantragen

Mittwoch, 25.11.2020

Die Corona-Novemberhilfe für von den angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen ist ab sofort online beantragbar, wie der RDA informiert.

Anträge können bis zum 31.03.2021 gestellt werden. Der Antrag muss elektronisch durch einen Steuerberatenden, Wirtschaftsprüfenden, vereidigten Buchprüfenden, Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin gestellt werden.

Antragsberechtigt sind:
• Alle Unternehmen, die auf Grundlage der erlassenen Schließungsverordnungen vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hierzu zählen auch, wie der RDA mit dem Bundeswirtschaftsministerium klären konnte, Anbieter touristischer Reisebusreisen, die in denjenigen Bundesländern ertragsteuerlich registriert sind, in denen Reisebusreisen ausdrücklich verboten sind.
• alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen erzielen.
• Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt von den Maßnahmen betroffener Unternehmen über Dritte erzielen, zum Beispiel Veranstaltungsagenturen. Diese müssen zweifelsfrei nachweisen, dass sie wegen der Schließungsverordnungen einen Umsatzeinbruch von mehr als 80 Prozent im November 2020 erleiden.
• verbundene Unternehmen, wenn mehr als 80 Prozent des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt. Erstattet werden 75 Prozent des Umsatzes der betroffenen Verbundunternehmen.




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