Der „Corona-Soli“
 

RDA- KONZEPTPAPIER

Der „Corona-Soli“

Donnerstag, 02.04.2020

Der RDA hat ein Konzeptpapier zum Ausweg aus der Coronakrise vorgelegt. Darin heißt es u.a.:
„In der Coronakrise führen die staatlich angeordneten Maßnahmen zum Infektionsschutz zu einem bundesweiten Betriebsstillstand in der Tourismuswirtschaft. Bei den Betrieben ergeben sich hohe Sonderbelastungen und damit untragbare Verluste. Durch die untragbaren Verluste entfällt die individuelle Kreditwürdigkeit der Betriebe. Der Nachweis der Kreditfähigkeit gelingt nicht mehr, da Geschäftsprognosen mit Blick auf den unbekannten Verlauf der Coronakrise unmöglich geworden sind. In Ermangelung der Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit verlieren die Betriebe den Zugang zum Kapitalmarkt und können sich nicht mehr eigenständig refinanzieren. Ohne staatlichen Eingriff werden deshalb die ersten Zahlungsunfähigkeiten in den nächsten Wochen erwartet.

In der Krise

Liquiditätskredite mit Verzicht auf bankübliche Besicherung: Da die Betriebe der Tourismuswirtschaft in Folge des Betriebsstillstandes und des unabsehbaren Endes der Coronakrise ihre individuelle Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit bis auf weiteres eingebüßt haben, sind die Hausbanken außerstande, zusätzliche Haftungsrisiken zu zeichnen. Die staatlich zugesagten, unbegrenzten Liquiditätskredite kommen deshalb nur dann zur Auszahlung, wenn der Staat die Hausbanken und Kreditnehmer von der Haftung freistelli.

Nach der Krise

Teilschuldenerlass, Prolongation, Zinslosstellung.
Nach der Coronakrise werden die Liquiditätskredite zur Finanzierung der Sonderbelastungen als Fremdkapitalpositionen in den Bilanzen der Betriebe erscheinen, diese überlasten und nachgelagert zu Insolvenzen führen. Durch einen solidarisch ausgewogenen Teilschuldenerlass in Verbindung mit einer dem Ereignis angemessenen Prolongation bis 2050 sowie einer Zinslosstellung werden diese Fremdkapitalpositionen reduziert, verteilt und für die Betriebe und deren Geschäftsmodelle aufwandsneutral tragbar gemacht. Einen Teil der Last wird der Inflationseffekt neutralisieren.

So entsteht in den Bilanzen die Sonderposition „Coronakapital“, die bei der Kreditwürdigkeitsprüfung der Betriebe gesetzlich ausgenommen werden muss (BilMoG), um diesen wieder den Zugang zum Kapitalmarkt zu verschaffen. Die Finanzierung des Teilschuldenerlasses erfolgt über die Einführung des Corona-Soli, der mit einer Laufzeit bis 2050 den auslaufenden Solidaritätszuschlags ab 2021 ersetzt.



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