Nachrüstung Dieselbusse
 

FÖRDERUNG GEÄNDERT

Nachrüstung Dieselbusse

Sonntag, 12.01.2020

Die Nachbesserung der Förderrichtlinie zur Nachrüstung von Dieselbussen (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) bezüglich der NO2 Grenzwertüberschreitungen wurde vom bdo begrüßt.

Drei Punkte wurden demnach geändert:

- Die Liste der in der Förderrichtlinie genannten Kommunen soll erweitert werden, wobei auch die Nachrüstung von Bussen in weiteren Kommunen, in denen es zu NO2- Grenzwertüberschreitungen kommt, gefördert wird.

- Die vorgegebene Einsatzdauer ist von vier auf zwei Jahre reduziert worden. Um in den
Genuss der Förderung zu kommen, muss der Bus nach der Nachrüstung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren in einer betroffenen Kommune eingesetzt werden. Nach wie vor darf der Bus mindestens vier Jahre nach dem Zuwendungsbescheid nicht veräußert oder verschrottet werden.

- Bislang mussten Dieselbusse „überwiegend“ in einer der genannten Kommunen eingesetzt werden, um förderfähig zu sein. Künftig reicht es aus, wenn diese Busse auf einer Linie eingesetzt werden, die entweder in einer solchen Kommune, durch sie durch oder von ihr ins Umland verläuft. Der schwer zu führende Nachweis der Zeit- oder der Streckenanteile entfällt. Es müssen somit nicht mehr mindestens 50% der km-Leistung in der betroffenen Kommune werden. „Damit wird den Gegebenheiten der Praxis endlich Rechnung getragen. Der bdo hatte im letzten Jahr wiederholt eine entsprechende Änderung der Förderrichtlinie angeregt, um auch die Nachrüstung von Bussen zu ermöglichen, die den ländlichen Raum mit NO2-belasteten Metropolen verbinden“, heißt es dazu seitens des bdo (Foto: bdo-Präsident Karl Hülsmann).



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