Respekt für Bus-Chauffeure !
 

WBO FORDERT:

Respekt für Bus-Chauffeure !

Montag, 11.03.2019

Zunehmend berichten Fahrerinnen und Fahrer von Busfahrgästen, die es als Gängelei empfinden, wenn sie nach ihrem Fahrschein gefragt werden, oder sogar aggressiv reagieren, wenn der Schülerausweis bzw. der Personalausweis gezeigt werden soll. Das Personal am Steuer wird schnell einmal gefilmt und dann das Video ins Netz gestellt. Aber es gibt auch Auseinandersetzung von Fahrgästen untereinander. Darauf hat jetzt der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) hingewiesen.

Den Busfahrer beim Fahren zu filmen, ist rechtlich verboten und kann ein ernstes Nachspiel haben. Rechtsanwältin Yvonne Hüneburg vom WBO führt hierzu aus: „Das Recht am eigenen Bild ist ein Grundrecht. Es greift schon, wenn man jemanden filmt oder fotografiert. Dasselbe gilt für Tonaufnahmen, denn jeder hat das Recht selbst zu bestimmen, von wem das Gesagte wahrgenommen werden soll und von wem nicht.“ Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz sowie Schmerzensgeld können die Folge sein. Auch ein Ausschluss von der Beförderung ist in diesen Fällen möglich. Bei einer Veröffentlichung im Internet kann das Ganze sogar eine Straftat darstellen: Das Strafgesetzbuch (§§ 201 und 201a) droht Personen, die Ton- oder Bildaufnahmen unbefugt zugänglich machen, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren an.



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