Am gestrigen Donnerstag haben sich die EU-Verkehrsminister grundsätzlich auf eine Verordnung zur Regelung der Fahrgastrechte im Omnibuslinienverkehr verständigt. Der nächste gesetzgeberische Schritt ist- wie der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmer (LBO) informiert- die Abstimmung im Europäischen Parlament. Gegenstand der Verordnung sind u. a. Regelungen für Entschädigung bei Verspätungen und Ausfall, Mindestbeträge für die Haftung für verlorenes oder beschädigtes Gepäck, Mindesthaftung bei Personenschäden sowie die Herstellung von Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen. Es ist noch nicht abschließend geklärt, ob die angestrebten Haftungsregelungen auch im öffentlichen Personennahverkehr gelten werden, so der LBO. Laut Zeitungsberichten von heute hat Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer (CSU) insoweit angekündigt, dass die Bundesrepublik eine Ausnahme von der Anwendung der EU-Verordnung für den ÖPNV beantragen werde. Weiterhin hat sich der Chef der CSU-Gruppe im EU-Parlament Dipl.-Ing. Markus Ferber, MdEP gegen eine Einbeziehung des Nahverkehrs ausgesprochen.