Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge
 

BDO FORDERT:

Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge

Mittwoch, 16.02.2022

Der bdo hat in einem aktuellen Brief an den Bundestag noch einmal die Erstattung der vollen Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit gefordert. Der bdo begrüße die angestrebte Verlängerung der Sonderregelung für das Kurzarbeitergeld sowie die Verlängerung der Bezugsmonate von 24 auf 28 Monate. Mit dieser Regelung sei eine äußerst hilfreiche Unterstützung für die coronabedingt stark gebeutelte Busbranche gewährleistet.

Allerdings müssten im Angesicht der momentanen Situation auch die Sozialversicherungsbeiträge im vollen Umfang übernommen werden. Mit der Omikron-Variante und der fehlenden Planungssicherheit würden derzeit völlig unzureichende Umsätze erwirtschaftet. Diese fehlenden Einnahmen führten zum Erschöpfen der finanziellen Reserven der Unternehmen, weshalb die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu einer unvorstellbaren wirtschaftlichen Belastung führen würde. Die Entscheidung, Mitarbeiter seit über zwei Jahren in Kurzarbeit zu schicken, sei von den Unternehmen unfreiwillig und unverschuldet getroffen worden und verstärke zusehends auch den drastischen Fahrermangel in der Busbranche. Damit die Busunternehmen aufgrund von fehlender Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nicht auch noch gezwungen würden, ihr wichtigstes Gut – die Mitarbeiter/innen – in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, sei eine Unterstützung seitens des Bundestages gefordert.



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