Wie aus dem entsprechenden Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht, sollen erleichterte Bedingungen für das Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni und die maximale Bezugsdauer auf 28 Monate verlängert werden. Dies teilt der bdo mit, der sich bereits frühzeitig und auf allen Ebenen für die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes nach dem 31. März eingesetzt.
„Durch die intensiven Bemühungen zeichnet sich nun ein wichtiger Erfolg ab“, begrüßt der bdo ausdrücklich, dass seine Forderungen umgesetzt werden. Dringende Nachbesserungspflicht bestehe aber weiterhin für die notwendige volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, so der bdo.
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