Die Europäische Union hat ihren befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie erneut bis zum 30.06.2022 verlängert und erweitert. Finanzielle Hilfsmaßnahmen, wie die Überbrückungshilfe, verschiedene KfW-Kredite sowie Teile der November-/Dezemberhilfe, sind auf diesen Beihilferahmen gestützt.
Wie der RDA informiert, ergeben sich daraus folgende Neuerungen für Busunternehmen:
• Erhöhung der Obergrenzen für Kleinbeihilfen auf 2,3 Mio. Euro (bislang 1,8 Mio. Euro),
• Erhöhung der Obergrenzen für die Fixkostenhilfe auf 12 Mio. Euro (bislang 10 Mio. Euro),
• Weitere Möglichkeiten zur Restrukturierung von Krediten,
• Einführung zweier neuer Förderinstrumente: „Investitionshilfen für einen nachhaltigen Wiederaufbau“ und „Liquiditätshilfen.
Derweil einigten sich Bund und Länder in der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz auf eine Verlängerung der Überbrückungshilfe 3 Plus (einschließlich der Neustarthilfe) und der Regelungen zur Kurzarbeit bis Ende März 2022 (siehe MPK-Beschluss, Nr. 18).
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