
Wie der RDA unter Berufung auf das Bundesverkehrsministerium (BMVI) mitteilt, wurde die geplante „Dritte Änderungsrichtlinie Soforthilfe Reisebusbranche“ nicht wie geplant gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Änderungen zur Verlängerung der Antragsfrist und Erweiterung des berücksichtigungsfähigen Zeitraums auf November und Dezember 2020 könnten somit nicht heute, den 28.April, in Kraft treten. Dadurch verzögere sich die Antragsstellung, laut BMVI werde mit Hochdruck an der Klärung gearbeitet.
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