

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat heute darüber informiert, dass eine Verlängerung der Antragsfrist für das Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche bis zum 15. April 2021 beabsichtigt ist. „Außerdem soll der berücksichtigungsfähige Zeitraum auf den Monat Oktober 2020 erweitert werden“, informiert der RDA.
Hintergrund ist, dass laut dem BMVI bislang 1.724 Anträge für 7.861 Fahrzeuge eingegangen sind, mit denen Ausgleichszahlungen in Höhe von rund 48,1 Mio. Euro beantragt wurden. Davon sind rund 32,9 Mio. Euro bereits bewilligt. Hieraus lässt sich absehen, dass die bereitgestellten Haushaltsmittel von 80 Mio. Euro nicht ausgeschöpft werden.
Für die Verlängerung und Erweiterung des Programms muss die Billigkeitsrichtlinie, die Grundlage für das Antragsverfahren ist, geringfügig angepasst werden. Im Zuge dessen werden auch die in den Bundesregelungen Kleinbeihilfen und Fixkostenhilfe mittlerweile vorgenommenen Aktualisierungen im Zusammenhang mit den Änderungen des Temporary Framework (z. B. Beihilfeobergrenzen) nachvollzogen. Die Veröffentlichung der Änderungsrichtlinie im Bundesanzeiger sowie das Inkrafttreten der Änderungen werden voraussichtlich Anfang kommender Woche erfolgen.
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