Mischbetriebe beachten
 

BDO PRÄSIDENT HÜLSMANN:

Mischbetriebe beachten

Montag, 01.02.2021

In einem offenen Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat bdo Präsident Karl Hülsmann noch einmal eindringlich an die Bundesregierung appelliert eine Spartenbetrachtung im Hinblick auf die Überbrückungshilfen III vorzunehmen. Nach Ansicht des bdo zwinge die EU-Verordnung 1370/07 bereits hierzu, da sie eine stricke Trennungsrechnung zwischen ÖPNV und anderen Sparten vorsieht.

Rund 80 % der Mitgliedsbetriebe seien sog. Mischbetriebe, d.h. sie bieten Verkehrsleistungen im ÖPNV an und betreiben gleichzeitig eine Sparte in der Bustouristik. Diese beiden Sparten seien sowohl inhaltlich als auch rechtlich voneinander strikt getrennt, steht in dem Schreiben zu lesen. Der ÖPNV sei Teil der Daseinsvorsorge in Deutschland und würde damit stark reguliert. Der private Reiseverkehr richte sich dagegen an eine völlig andere Zielgruppe von Busreisenden und befinde sich damit im freien Wettbewerb. Durch die Busreiseverbote sei im Bereich der Bustouristik der Markt eingebrochen; die Einnahmeverluste erheblich. Dennoch kämen zahlreiche Mischbetriebe nicht auf die für die Überbrückungshilfen III notwendigen 30 Prozent Umsatzeinbrüche, da sie den ÖPNV vor Ort aufrechterhalten müssten und dafür Einnahmen aus dem ÖPNV Rettungsschirm erzielten, erklärte Hülsmann.


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