Entgangene Provisionen
 

ÜBERBRüCKUNGSHILFEN II:

Entgangene Provisionen

Sonntag, 11.10.2020

Der Anerkennungszeitraum für entgangene Provisionen und Margen wurden in einer zweiten Phase der Überbrückungshilfen endlich klar definiert und erweitert, wie der bdo mitteilt.

Noch am vergangenen Dienstag hatte sich Präsident Hülsmann (Foto) intensiv mit dem zuständigen parlamentarischen Staatssekretär und Tourismusbeauftragen der Bundesregierung, Thomas Bareiß in Berlin getroffen und über die notwendigen Nachbesserungen bei den Überbrückungshilfen ausgetauscht. Seit die Bundesregierung die 2. Phase der Überbrückungshilfen beschlossen hatte, bestand wochenlang Unklarheit bei diesem sehr wichtigen Punkt.

Entschieden wurde jetzt, dass entgangene Provisionen und Margen für Pauschalreisen, die seit dem 18. März 2020 Corona-bedingt storniert wurden, als förderfähig anerkannt werden, sofern sie - zwischen dem 18. März und 18. September 2020 gebucht wurden oder - wenn sie vor dem 18. März 2020 gebucht wurden, der Abreisetermin jedoch nach dem 31. August 2020 und bis spätestens 31. Dezember 2020 stattgefunden wäre.

Dabei ist es unerheblich, wer die Reise storniert hat (Rücktritt des Reiseveranstalters oder des Reisenden vom Pauschalreisevertrag).



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