Wie bereits berichtet, sind Beförderungsunternehmen, die Reisende im grenzüberschreitenden Verkehr direkt aus einem Risikogebiet nach Deutschland befördern, verpflichtet, gegenüber dem Robert Koch-Institut (RKI) eine für Rückfragen erreichbare Kontaktstelle zu benennen, um im Rahmen ihrer betrieblichen und technischen Möglichkeiten die Kontaktpersonennachverfolgung zu unterstützen. Darauf weist der RDA nochmals hin.
Hierfür bittet das RKI um Übermittlung der Kontaktstellen/Ansprechpartner an folgende E-Mail-Adresse:
oegd-kontakt@rki.de.
Ebenfalls verpflichtend für oben genannte Beförderungsunternehmen ist die Abgabe der Aussteigekarten. In diesem Zusammenhang weist das BMVI auf das PLZ-Tool des RKI hin, das eine schnelle Abfrage der zuständigen Gesundheitsämter ermöglicht. Die Aussteigekarten müssen jeweils bei dem für den ersten Haltepunkt in Deutschland zuständigen Gesundheitsamt abgegeben werden und werden von dort weiter verteilt.
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