Garantie für 840 Mio Euro
 

REISEGUTSCHEINGESETZ:

Garantie für 840 Mio Euro

Donnerstag, 06.08.2020

Die Europäische Kommission hat eine Garantie des deutschen Staates in Höhe von 840 Millionen Euro zur Deckung von Gutscheinen genehmigt, die von Reiseveranstaltern für vor dem 08.03.2020 gebuchte annullierte Pauschalreisen ausgestellt wurden.

Gutscheine über 1,5 Mrd Euro

Für einen großen Teil der stornierten Buchungen erhielten die Kunden von den Reiseveranstaltern Erstattungen, oder es wurden Ersatzbuchungen angeboten. Wie der bdo mitteilt, werde geschätzt, dass Reiseveranstalter gesicherte Gutscheine im Wert von 1,5 Milliarden Euro ausgeben werden, um die Kunden für die verbleibenden annullierten Pauschalreisen zu entschädigen.

Alle Endkunden können diese Gutscheine in Anspruch nehmen, solange deutsches Recht anwendbar ist. Mit dieser Regelung will der Staat dafür sorgen, dass jeder einen akzeptierten Gutschein entweder verwenden oder eine vollständige Erstattung erhalten kann. Die Gutscheine bleiben bis zum 31.12.2021 gültig.

Wird ein Gutschein bis zu diesem Datum nicht in Anspruch genommen, wird der für die Reise gezahlte Betrag dem Kunden in voller Höhe erstattet. Durch die Garantie der Rückzahlung dieser Gutscheine im Fall der Insolvenz des betreffenden Reiseveranstalters solle die heute genehmigte Regelung die Verbraucher schützen, so die Kommission. Eine wirksame Abwicklung der entsprechenden Erstattungen oder Rückzahlungen an Reisende werde gewährleisten und der Liquiditätsdruck auf die Reisebranche verringert, indem die Ausgabe von Gutscheinen anstelle einer direkten Rückzahlung gefördert werde. Im Gegenzug zahlten die Reiseveranstalter eine Prämie an den deutschen Staat (0,15% des Werts des gedeckten Gutscheins für kleine und mittlere Unternehmen, 0,25% für große Unternehmen).

Die Europäische Kommission verlangt die verpflichtende Erhebung von Garantieprämien für die gesetzliche Insolvenzabsicherung der Reisegutscheine. Als Prämienhöhen wurden 0,15% des Wertes des Gutscheines für kleine und mittlere Unternehmen und 0,25% für große Reiseveranstalter von der Europäischen Kommission vorgesehen. Im Einzelfall kann sich die Prämienhöhe gegebenenfalls auf null reduzieren, da grundsätzlich die Möglichkeit der Verrechnung mit anderen Beihilfen, insbesondere aufgrund der Anwendung der beihilferechtlichen De-minimis-Verordnung bzw. der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 besteht.


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