Anwältin: „Shutdown beenden“
 

NORMENKONTROLLKLAGE

Anwältin: „Shutdown beenden“

Sonntag, 05.04.2020

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg, kündigte eine Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württembergs an: Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung seien eklatant verfassungswidrig und verletzten in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.

Bahner: „Dies gilt für alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer. Insbesondere sind diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde. Wochenlange Ausgehbeschränkungen und Kontaktverbote auf Basis der düstersten Modellszenarien (ohne Berücksichtigung sachlich-kritischer Expertenmeinungen) sowie die vollständige Schließung von Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen sind grob verfassungswidrig.“
Denn die vorliegenden Zahlen und Statistiken zeigten, dass die Corona-Infektion bei mehr als 95 % der Bevölkerung harmlos verläuft (oder vermutlich sogar bereits verlaufen ist) und somit keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Dringend in den Blick zu nehmen sind demgegenüber die Risikogruppen der alten Menschen und der Menschen mit Vorerkrankungen (ca. 4,5 % der Bevölkerung): Diese Menschen sind durch geeignete Maßnahmen sowohl der Regierung als auch der Risikogruppen selbst zu schützen: Etwa durch Schleusen vor den Altenheimen, durch Aufklärung der Übertragungswege (nur durch Tröpfcheninfektion), durch Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen sowie insbesondere durch eigenverantwortliche Schutzmaßnahmen dieser gefährdeten Menschen selbst in den Wochen der Epidemie.

Mehr dazu:
https://www.bahnder.de



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