Liquiditätshilfen beantragen
 

VIRUS-ENTSCHÄDIGUNG

Liquiditätshilfen beantragen

Freitag, 13.03.2020

Wie der RDA informiert, organisieren die Behörden den Beantragungsweg für die Liquiditätshilfen. Das Bundeswirtschaftsministerium wird umgehend informieren, sobald dieser feststeht.

Nach aktuellem Stand geht der RDA davon aus, dass es sich dabei um ein bundesweites KfW-Sonderprogramm und Einzelmaßnahmen der Länder handelt, die über die Hausbank beantragt werden.

So können bereits Unternehmen aus Bayern auf Förderkredite der LfA Förderbank Bayern in Verbindung mit einer globalen Rückbürgschaft des Landes über 100 Mio. € zurückgreifen, um Liquiditätsengpässe zu verhindern. Informationen unter:

https://www.lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus.

Damit einer sehr hohen Nachfrage nach Liquiditätshilfen zu rechnen ist, empfiehlt der RDA, bereits jetzt Kontakt zur Hausbank aufzunehmen, um die Beantragung vorzubereiten. Möglicherweise liegen der Hausbank bereits vorläufige Informationen zu den Liquiditätshilfen vor.




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