
Der RDA unterstützt sämtliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus und gibt einen Appell des Bundesverkehrsministerium (BMVI) an Busunternehmer weiter.
Busunternehmen, die im grenzüberschreitenden Busverkehr von Italien nach Deutschland tätig sind, sollen ihre Fahrerinnen und Fahrer aufzufordern, Verdachtsfälle nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI, Foto) an die Polizei zu melden. Bahnunternehmen sind dazu bereits verpflichtet.
Der Verdacht auf COVID-19 ist laut RKI dann begründet, wenn bei Personen mindestens eine der folgenden Konstellationen vorliegt:
• Personen mit akuten respiratorischen Symptomen jeder Schwere oder unspezifischen Allgemeinsymptomen UND Kontakt mit einem bestätigten Fall von COVID-19,
• Personen mit akuten respiratorischen Symptomen jeder Schwere UND Aufenthalt in einem Risikogebiet.
Die Meldungen sollen im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern (30-km-Grenzraum) an das Bundespolizeipräsidium (bpolp@polizei.bund.de; 0331979971500), in allen anderen Fällen an die allgemeine Polizei-Rufnummer 110 erfolgen.
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