Auf Anordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) muss ab sofort bei jeder Reise nach und aus Italien, China, Iran, Japan und Südkorea den Reisenden ein offizielles Informationsblatt des BMG zu den Verhaltenshinweisen zur Krankheitsvorbeugung oder für den Fall, dass Krankheitssymptome auftreten, ausgehändigt werden.
Wie der RDA Internationaler Bustouristik Verband mitteilt, muss diese Notstandsmaßnahme umgehend befolgt werden, sonst drohe ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro (§ 21 Abs. 1 und 2 IGV-DG).
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
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