Kompromiss im Trilog
 

MOBILITY PACKAGE 1

Kompromiss im Trilog

Donnerstag, 12.12.2019

Einigung im Trilog über Lenk- und Ruhezeiten: In großer gemeinsamer Anstrengung konnten bdo, seine Landesverbände und die IRU die drohende Verschlechterung der Regelungen für den Personenverkehr noch abwenden. Ausgleich für reduzierte Wochenruhezeiten kann weiter wie bisher erfolgen.

„Den EU-Institutionen in Brüssel ist es endlich gelungen, einen Kompromiss zum Mobility Package 1 und damit zu den für unsere Branche so bedeutenden Themen Lenk- und Ruhezeiten und Entsendung zu erzielen“, informiert Anja Ludwig Stellv. Hauptgeschäftsführerin des bdo.

• Lenk- und Ruhezeiten:

Anja Luwig weiter: „Mit vereinten Kräften ist es uns gelungen, die derzeit bestehende Möglichkeit, reduzierte wöchentliche Ruhezeiten zusammen mit täglichen Ruhezeiten auszugleichen, zu erhalten. Sowohl die Kommission als auch das Parlament hatten sich hier für eine Verschärfung (Ausgleich nur noch in Verbindung mit einer regelmäßigen Wochenruhezeit) ausgesprochen, aber schließlich hat man sich im Trilog auf den Text des Rates, der die Flexibilität wie bisher vorsah, geeinigt. „ Artikel 8 Absatz 7 lautet wie folgt: “Jede Ruhezeit, die als Ausgleich für eine verkürzte wöchentliche Ruhezeit genommen wird, ist an eine andere Ruhezeit von mindestens 9 Stunden anzuhängen“.

Auch die sogenannte Review Clause (“Überprüfungsklausel“) ist Teil des Kompromisses.
Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der geänderten Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung
muss die Kommission bewerten und Bericht erstatten, ob geeignetere Vorschriften für Fahrer
im Gelegenheitsverkehr erlassen werden können.
Zudem wurde vereinbart, dass im Personenverkehr weiterhin gemäß Artikel 8 Absatz 6 der Bezugszeitraum für wöchentliche Ruhezeiten zwei Wochen beträgt.

• Smart-Tacho Version 2:

Die Einführung erfolgt stufenweise auf Basis der Position des EU-Parlaments, jedoch mit 3 statt 4 Stufen; für den Stufenplan wurde der Kommissionsvorschlag angenommen, das bedeutet:
• Nachrüstung für Fahrzeuge mit analogen und digitalen Fahrtenschreibern im Jahr
2024 und
• Nachrüstung für Fahrzeuge mit Smart-Tacho Version 1 im Jahr 2025
„Auch hier sind die Ergebnisse des Trilogs als Erfolg unserer gemeinsamen Anstrengungen zu Bewerten“, so Ludwig.

• Entsendung:

Transitverkehre sind immer ausgenommen; Kabotage wird immer als Entsendung betrachtet. Für den Gelegenheitsverkehr gilt: Alle Dienste, die im Mitgliedstaat der Niederlassung des Busunternehmens beginnen und/oder enden, sind von den Entsendungsvorschriften ausgenommen. Lokale Ausflüge sind ausgenommen, wenn die internationalen Touren („Rundreisen mit geschlossenen Türen“) im jeweiligen Niederlassungsmitgliedstaat beginnen und enden. Für den Linienverkehr gilt: Alle bilateralen Verbindungen vom und in den Niederlassungsmitgliedstaat des Busunternehmens sind von den Entsendungsvorschriften ausgenommen.

Diese Informationen sind laut bdo vorläufig. Der Inhalt der Vereinbarung muss in den kommenden Wochen von den EU-Institutionen bestätigt werden.




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