
Wie der RDA mitteilt, hat das Bundesjustizministerium signalisiert, dass der Referentenentwurf zur Umsetzung der EU- Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht auf Intervention der Touristikverbände teilweise geändert werden soll:
So soll u.a. der in der Praxis bewährte Sicherungsschein erhalten bleiben, wie dies der RDA in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf nachdrücklich eingefordert hat. “Auch ist Bewegung in die Regelungen zur Reisevermittlung gekommen“, wie RDA-Hauptgeschäftsführer Dieter Gauf (Foto) berichtet.
“Die rechtliche Zuordnung der Tätigkeit der Reisebüros als Vermittler oder Veranstalter soll erst nach einem neutralen Beratungsgespräch und der Entscheidung des Kunden erfolgen, ob er eine Pauschalreise oder Einzelleistungen buchen will.“
Ferner soll im zukünftigen Gesetzestext klarstellt werden, dass eine Einzelleistungen keine Pauschalreise sein kann und dass es sich nur dann um eine Pauschalreise oder eine verbundene Reiseleistung handeln kann, wenn mindestens zwei unterschiedliche Arten von Reiseleistungen zusammengefügt werden. Auch sollen Tagesfahrten aus den Regelungen herausgenommen werden.
Damit ist das Bundesjustizministerium zumindest teilweise den Forderungen des RDA und der Touristik-Verbände nachgekommen, deren intensiver Einsatz sich insoweit ausgezahlt hat.
Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich Anfang Dezember mit dem überarbeiteten Referentenentwurf befassen.
Die endgültige Verabschiedung des neuen Reiserechts, das nach den verbindlichen
Vorgaben der EU-Pauschalreiserichtlinie am 1. Juli 2018 in Kraft treten muss, ist derzeit für Juni 2017 avisiert.
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