

Eine Busmaut droht! Bekanntlich haben die Verkehrsausschüsse dem Bundesrat empfohlen, den PBefG Gesetzesentwurf abzulehnen und eine Busmaut einzuführen( siehe Meldungen auf dieser Internetseite). Der RDA ruft nun seine Mitglieder dazu auf, ihre jeweiligen Abgeordneten persönlich anzusprechen und dagegen zu protestieren. Es ist höchste Zeit, denn die entscheidende Sitzung des Bundesrates wird am 23. September stattfinden, also an diesem Freitag. Hier der Wortlaut des Briefes, den der RDA an seine Mitglieder geschickt hat: Sehr geehrte Mitglieder, sollten Sie bisher noch nicht aktiv geworden sein, tun Sie es bitte jetzt. Bis zur entscheidenden Sitzung des Bundesrates am 23.9.2011 ist nur noch eine Woche Zeit. Sprechen Sie bitte Ihre Abgeordneten persönlich an, übernehmen Sie dabei Daten und Fakten aus dem RDA-Musterschreiben vom 12.9.2011, das wir Ihnen ebenfalls nochmals im Anhang beifügen. Betonen Sie nochmals, dass der Schienenverkehr nur für 47 % seiner Kosten aufkommt, während Sie als privates, mittelständisches Unternehmen sich ausschließlich selbst finanzieren und über die von Ihnen gezahlten Steuern und Abgaben bereits 141 % Ihrer Wegekosten finanzieren. Fügen Sie darüber hinaus hinzu, dass Sie es unerträglich finden, wie hier in Sachen Fernlinienverkehr und Maut seitens der Gesetzgebungsorgane hintersinnig argumentiert wird: Einerseits wird geltend gemacht, dass die Liberalisierung des Fernlinienverkehrs dazu beitragen solle, im PBefG zugunsten des Schienenverkehrs bestehende Schutzregelungen zumindest teilweise abzubauen. Gleichzeitig sollen jedoch, offenbar als eine Art Kompensation, durch die Hintertür über die Maut erneut Schutzgesetze zugunsten der Bahn eingeführt werden: Siehe dazu Seite 2 unter Ziffer B. der Bundesratsdrucksache: “Der Markt für den Omnibusfernlinienverkehr wird geöffnet - bei gleichzeitiger Anpassung der Wettbewerbsbedingungen im Verhältnis zum Eisenbahnverkehr und Schutz staatlich geförderter Eisenbahnangebote“. Auf Seite 57 heißt es unter Ziffer IV. weiter: “Allein im Schienenpersonenfernverkehr würde demnach der Bahn in wettbewerbsstarken Relationen ca. 10 % und in wettbewerbsschwächeren Relationen ca. 20 % der Verkehrsnachfrage entzogen werden“. Angesichts dieser beabsichtigten Abstrafung des privaten Busreiseverkehrs wegen der “Liberalisierung“ des Fernlinienverkehrs und der Tatsache, dass eine Maut nach der EU-Wegekostenrichtlinie nur nach dem Verursacherprinzip und nicht aufgrund von Verkehrsverlagerungen berechnet werden darf, sollten Sie den betreffenden Abgeordneten und Entscheidungsträgern die rote Karte zeigen.