

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (BDO) hat zum Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie“ Stellung genommen und bewertet die geplanten Änderungen zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) differenziert. Während der Verband die vorgesehene Ausnahme des öffentlichen Verkehrs sowie die Anhebung zentraler Schwellenwerte ausdrücklich begrüßt, kritisiert er insbesondere fehlende Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).
Der BDO verweist darauf, dass er sich bereits in der vergangenen Legislaturperiode für Verbesserungen beim Energieeffizienzgesetz eingesetzt habe. Diese Forderungen hätten Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden. In den vergangenen Monaten habe der BDO wiederholt auf eine schnelle Anpassung gedrängt und zeigt sich nun verwundert, dass „jetzt erst ein erster Entwurf zur Novelle des bestehenden Gesetzes in die Verbändeanhörung gegangen ist“.
Positiv bewertet der Verband, dass der öffentliche Verkehr grundsätzlich von den Pflichten des Energieeffizienzgesetzes ausgenommen werden soll. Auch die Anhebung des Schwellenwertes auf 23,6 GWh – entsprechend den EU-Vorgaben – wird ausdrücklich begrüßt. „Mit diesen Anpassungen sind im ÖPNV und im Fernlinienverkehr tätige Mitgliedsunternehmen von den Pflichten ausgenommen“, heißt es in der Stellungnahme. Auch die meisten Unternehmen im Gelegenheitsverkehr dürften demnach nicht mehr von komplexen Energie- und Umweltmanagementsystemen betroffen sein.
Kritisch sieht der BDO jedoch die weiterhin fehlenden Ausnahmen für KMU. Nach dem Entwurf soll die Energieauditpflicht für Unternehmen ab einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von 2,77 GWh bestehen bleiben. Davon seien zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen der Bustouristik betroffen. Dieses Ergebnis sei „in keinem Fall nachvollziehbar“, betont der Verband und verweist darauf, dass die Ursache in der zugrunde liegenden EU-Richtlinie liege, die „grundsätzlich überarbeitet oder gar ganz abgeschafft werden sollte“.
Besonders deutlich fällt die Kritik an fehlenden Unterstützungsmaßnahmen aus. Es sei „überhaupt nicht nachvollziehbar“, dass es einerseits keine Entlastungen für KMU gebe, andererseits aber auch die in der EU-Richtlinie vorgesehenen Förder-, Beratungs- und Unterstützungsinstrumente in Deutschland nicht genutzt werden sollen. „Bislang wurden die mittelständischen Unternehmen hier allein gelassen und dies soll auch in Zukunft weiterhin der Fall sein“, heißt es weiter. Damit würden die Möglichkeiten der EU-Richtlinie „nicht ausgeschöpft zum Wohle der KMU“.
Vor diesem Hintergrund kündigt der Verband an, sich weiterhin für Verbesserungen einzusetzen. Ziel sei es, dass auch die Bustouristik von den Regelungen ausgenommen werde. Dazu müsse die Bundesregierung in Brüssel aktiv werden. Gleichzeitig fordert der BDO, bereits bestehende Förder-, Beratungs- und Unterstützungsinstrumente bis zu einer möglichen Änderung der EU-Richtlinie konsequent zu nutzen.
Bildunterschrift:
BDO-Vorstand: (v.r.) Karl Reinhard Wissmüller, Dirk Hänsgen, Klaus Schmidt, Sandra Schnarrenberger, Christiane Leonard, Karl Hülsmann, Hans Gassert, Mario König, Ulrich Rau.
Foto: BDO
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