Der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen e.V. (WBO) als Arbeitgeberverband und die Gewerkschaft ver.di haben in einer weiteren Tarifvereinbarung Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge getroffen.
Mit dem Tarifvertrag Nummer 5 zwischen WBO und ver.di profitieren ab dem 1. Januar 2026 die Beschäftigten im baden-württembergischen Omnibusgewerbe von einer neuen betrieblichen Altersvorsorge – dem Sozialpartnermodell BusRente BW. Dieser neue Tarifvertrag trägt als Bestandteil des im Frühjahr dieses Jahres zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereinbarten Tarifpaketabschlusses zusätzlich zur Stärkung der Beschäftigungsbedingungen im privaten Omnibusgewerbe im Land bei. Die neue Regelung ergänzt die Arbeitsbedingungen um eine zukunftsweisende, aktienbasierte Betriebsrente auf der Grundlage des Sozialpartnermodells.
Mit dem Sozialpartnermodell BusRente BW beschreiten WBO und ver.di einen innovativen Weg der rentablen Altersvorsorge und setzen gemeinsame Maßstäbe: Für die Arbeitgeber bedeutet dies ab 2026 eine weitere finanzielle Belastung. Ihr Beitrag zur Altersvorsorge wird bis 2028 schrittweise auf drei Prozent des Bruttogrundlohns anwachsen. Während sich die Arbeitnehmer mit einem Beitrag von 0,5 Prozent an der Altersvorsorge beteiligen. Die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern fließen in einen unabhängig verwalteten Fonds. Im Rahmen des Sozialpartnermodells obliegen die Kontrolle und die Weiterentwicklung einem paritätisch aus Arbeitgeber- wie Arbeitnehmervertretern besetzten Sozialbeirat.
WBO-Geschäftsführerin Yvonne Hüneburg sagt zur neuen Altersvorsorge: „Wir haben lange verhandelt – nun ist es vollbracht: Mit dem Sozialpartnermodell BusRente BW bringen wir eine moderne und rentable Altersvorsorge an den Start. Das Sozialpartnermodell verbindet Sicherheit, Fairness und Flexibilität und macht das Busgewerbe – und hier insbesondere den Mittelstand als Arbeitgeber – in Baden-Württemberg noch attraktiver für aktuelle und künftige Mitarbeitende. Die zusätzliche finanzielle Belastung, die die Arbeitgeber dabei bereit sind zu tragen, ist auch ein klarer Ausdruck der Wertschätzung gegenüber der Leistung der Beschäftigten. Wir bieten in der mittelständischen Buswirtschaft top Beschäftigungsbedingungen – das ist wichtig um im Wettbewerb um das Personal die Nase vorn zu haben!“.
Jan Bleckert, ver.di Verhandlungsführer: „Nach vielen Jahren Verhandlungen konnten wir die Arbeitgeber jetzt für die Finanzierung einer betrieblichen Altersvorsorge gewinnen. Das ist ein weiterer großer Schritt, um die Arbeitsbedingungen im privaten ÖPNV an den kommunalen anzugleichen. Nach der deutlichen Steigerung der Gehälter in den letzten Tarifrunden verbessern wir damit endlich auch den Ruhestand für Tausende von Fahrerinnen und Fahrern. Nun sind die Aufgabenträger, also insbesondere die Landkreise aufgefordert, die Anwendung des neuen Tarifvertrags Sozialpartnermodell BusRente BW als Vergabe-Bedingung in ihre Ausschreibungen mit aufzunehmen, da dieser Tarifvertrag unter das Landestariftreuegesetz fällt.
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