Pauschalreisen durch DRSF geschützt
 

INSOLVENZ VON FTI:

Pauschalreisen durch DRSF geschützt

Dienstag, 04.06.2024

In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Reisesicherungsfonds bemüht sich FTI, alle bereits laufenden Pauschalreisen zu Ende führen zu lassen, andernfalls wird eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugsort organisiert. Für alle nun stornierten Pauschalreisen (mit Abreisedatum bzw. Leistungsdatum ab Montag, 3. - bis Mittwoch, 5. Juni) greife ebenfalls der Absicherungsschutz durch den DRSF. Einzelleistungen, wie z.B. nur Flüge, nur Hotelübernachtungen, nur Transfers usw. fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz und sind somit nicht durch den Reisesicherungsfond abgesichert. Für Pauschalreisen mit Abreise ab dem 6. Juni ist die Lage noch unklar: „Wir bemühen uns derzeit nach Kräften, Ihnen die Durchführung Ihrer Reise wie geplant zu ermöglichen. Sollte dies nicht gelingen, greift in Ihrem Fall der Absicherungsschutz durch den DRSF“, so FTI. Bei gebuchten Einzelleistungen ab dem 6. Juni prüfe der Konzern derzeit, ob die gebuchten Leistungen trotzdem in Anspruch genommen werden können – der Absicherungsschutz greift jedoch nicht.

Nach der Insolvenz von Thomas Cook wurde als Reaktion 2021 der Deutsche Reisesicherungsfonds ins Leben gerufen. Der Fonds wird durch Beiträge der Reiseveranstalter finanziert, die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Umsatz des jeweiligen Unternehmens. „Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern in Verbindung setzen, sobald der von der Insolvenz betroffene Anbieter [FTI] dem DRSF die dafür erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt hat.


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