Der Landesverband der Bayerischen Omnibusunternehmen (LBO) sieht die Existenz der mittelständischen Busbetriebe aktuell gefährdet. Demnach liegen dem LBO Informationen vor, dass sich die Verkehrsministerkonferenz (VMK) mit der angekündigten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes befasst hat. „Nach Agenturmeldungen und nach Bestätigung durch den bdo stellt die Mehrheit der Bundesländer in Frage, dass Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr gemäß § 45 a PBefG und Ausgleichsleistungen für Schwerbehinderte gemäß § 148 SGB IX als Einnahmen im kommerziellen Sinne der Verordnung 1370 betrachtet werden“, erläutert der LBO in seinem aktuellen Info-Dienst. Diese Mehrheitsposition würde alle mittelständischen Verkehrsunternehmen, die nicht im Eigentum einer Kommune stehen, in ihrer Existenz zukünftig in Frage stellen. Denn die bisher erbrachten Verkehrsleistungen müssten ab einem Auftragswert von Euro 206.000 grundsätzlich europaweit ausgeschrieben werden, wenn die Genehmigung ausgelaufen ist. Dagegen würden „kommunale Verkehrsunternehmen in ihrer Existenz durch das so genannte Inhouse-Privileg geschützt,“ so der LBO. Übereinstimmend mit dem LBO vertrete dagegen die Bayerische Staatsregierung die Auffassung, dass die betroffenen gesetzlichen Ausgleichsleistungen als kommerzielle Einnahmeform im Sinne der EU-Nahverkehrsverordnung zu betrachten sind. „Wir gehen davon aus, dass der stellvertretende Ministerpräsident und Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Martin Zeil (MdL), am kommenden Montag, den 30.11. (11Uhr, Haus der Bayerischen Wirtschaft) sich auf der LBO-Jahrestagung in München auch zu diesem Thema äußern wird,“ rief LBO-Präsident Heino Brodschelm zur Teilnahme der bayerischen Omnibusunternehmen an der Jahrestagung auf. Das Tagungsprogramm unter: www.lbo-online.de