Der bdo wendet sich in Bezug auf den Gesetzentwurf zur Strompreisbremse an die Politik: Nach 2021 steigende Stromverbräuche durch E-Busse seien nicht berücksichtigt. Der bdo fordert daher in der Verbändeanhörung und einem Schreiben an die Politik Entlastung für die Busbranche.
Am 22. November 2022 wurde der Gesetzesentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse veröffentlicht. Durch das Gesetz sollen private und gewerbliche Stromverbraucher von den gestiegenen Strompreisen entlastet werden. Vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 soll ein Teil der im Jahr 2021 verbrauchten Strommenge günstiger bezogen werden können.
Indem als Referenz der Stromverbrauch des Jahres 2021 herangezogen werde, stütze sich der Gesetzesentwurf auf die Annahme, dass alle Stromverbraucher künftig denselben oder einen geringeren Stromverbrauch als in 2021 haben werden. Für die Busbetriebe sei das äußerst problematisch, da elektrisch angetriebene Busse erst seit 2022 nennenswert gefördert werden und folglich erst nach 2021 angeschafft wurden. Die Folge sei, dass der Stromverbrauch von Busbetrieben nach 2021 massiv ansteigt, die Entlastung beim Strompreis sich aber weiterhin am niedrigeren Stromverbrauch in 2021 orientieren soll.
Der bdo hatte dies bereits im Rahmen der Verbändeanhörung bemängelt. Da den Verbänden für die Prüfung des 157-seitigen Gesetzesentwurfs jedoch keine 24 Stunden Zeit eingeräumt wurde und dass Gesetzgebungsverfahren zügig abgeschlossen werden soll, hat der bdo die Problematik zusätzlich in einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck, Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing und die Ausschüsse des Bundestags adressiert.
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