
Am 1. 1. 2010 soll ein reduzierter Steuersatz von 7% auf Beherbergungsleistungen in Hotellerie und Gastronomie gelten. Hotels freuen sich, Reiseveranstalter und Vermittler fragen sich: Was kriegen wir, wenn überhaupt, von dem Kuchen ab? Am 18. Dezember findet die dritte und letzte Lesung des „Wachstumsbeschleunigungsgesetzes“ im Deutschen Bundestag statt. Erst dann tritt in Kraft, was in der Touristik momentan für einige Aufregung sorgt: Die Mehrwertsteuer auf Beherbergungsleistungen wird ab 1. Januar 2010 von derzeit 19% auf 7% gesenkt. Dies soll Konsumanreize in der Binnentouristik schaffen sowie deutsche Hotels und andere Beherbergungsbetriebe im grenznahen Wettbewerb konkurrenzfähiger machen. Auf die Bustouristik bezogen, bedeutet dies, dass eine Busreise im Außenverhältnis zum Endkunden preiswerter dargestellt werden kann. Dazu muss aber auch im Innenverhältnis der Vertragspartner die Steuerermäßigung in der Leistungskette nach unten weitergegeben werden, so das erklärte Ziel dieser Maßnahme. Bayern wollen nicht Hier scheiden sich allerdings noch die Geister: Bayerns Gastronomen beispielsweise haben es laut Umfrage des Bayerischen Hotel- und Gasstättenverbandes mehrheitlich abgelehnt, dieses Steuergeschenk weiterzureichen. Siegfried Gallus, Präsident des Gewerbeverbandes teilte im Bayrischen Rundfunk und danach auch in der Tagespresse mit, dass nur 20 % der bayerischen Hotel- und Gastronomiebetriebe diese Steuersenkung an den Endkunden weitergeben wollen. Die Betriebe würden diesen „Schritt in die richtige Richtung“ zwar begrüßen, das eingesparte Geld aber lieber „für Investitionen und Arbeitsplatz erhaltende Maßnahmen nutzen“, um gegenüber dem Wettbewerb – etwa im angrenzenden Österreich – aufholen zu können. Die Rechtslage Schauen Busreiseveranstalter, die bereits – wie die meisten - ihre Hotelverträge für 2010 abgeschlossen haben, bei der Reduzierung dieses Mehrwertsteuer-Teilbereiches in die Röhre und können nicht auf eine Preisreduzierung bei ihren Leistungsgebern hoffen? „Das ist eine weitgefächerte Problematik, die aber durch den § 29 des deutschen Umsatzsteuergesetzes eindeutig geregelt ist“, erläutert Werner Volkert, Geschäftsführer des VPR Internationaler Verband der Paketer und Mitglied im Steuer-Ausschuss des Deutschen Reisebüro Verbands DRV auf Anfrage von EuroBus. „Bei allen Verträgen, die im Sinne der 4-Monatsfrist vor dem 1. September 2009 geschlossen worden sind, hat der Busunternehmer einen Rechtsanspruch auf einen Ausgleich, d.h. die volle Weitergabe der Mehrwertsteuer-Reduzierung.“ Dies gelte natürlich nur dann, „wenn vorher kein ausdrücklicher Ausschluss der Preisänderung bzw. ein Festpreis vertraglich vereinbart wurde.“ Für Verträge innerhalb der bekannten 4-Monatsfrist gibt es nach DRV-Auffassung keinen Ausgleich. Auch nicht bei einem Nettopreis, wenn in dem Vertrag explicit „zzgl. 19% Mwst.“ aufgeführt ist, wohl aber bei „zzgl. gesetzlicher Mwst.“ In diesem Zusammenhang muss von den Experten noch geklärt werden, ob „19%“ in diesem Fall als Synonym für „gesetzl.“ gesehen werden muss. Bislang herrscht die Meinung, dass dies Auslegungssache sei. Bei einem abgeschlossenen Bruttopreis gilt nach juristisch geprüfter Auffassung des DRV, dass wie bisher an den Vereinbarungen festgehalten werden muss. Hier könnte allerdings nach verhandelt werden. Ein Festpreis besteht nach DRV-Auffassung nur dann, wenn kein Hinweis auf eine enthaltene Umsatzsteuer vorhanden ist. Ausgenommen ist der Steuersatz auf Vermittlungsprovision und Margen, der auch nach dem 1.1.2010 bei 19% anwendbar bleibt. Genau hier setzt ein Diskussionsbeitrag der Hotel-Vermittleragenturen an, die ihre Existenzgrundlage durch die Mehrwertsteuer-Reduzierung erheblich geschwächt sehen. Lesen Sie hierzu auch die folgende Meldung. und den offenen Brief Wozu zählen HP und VP? Zu klären ist desweiteren noch, ob die gastronomischen Nebenleistungen wie Frühstück, HP und VP auf die Hauptleistung angewendet wird und ebenso dem neuen reduzierten Mehrwertsteuersatz unterliegt. Der DRV geht davon aus und verweist auf das Restaurations-Urteil. Laut Deutscher Tourismus Verband (DTV), der im übrigen für die Endverbraucher den reduzierten Mehrwertsteuersatz als wirtschaftsfördernd begrüßt, wurden alleine in Deutschland im vergangenen Jahr 212,7 Milliarden Euro Umsätze in der touristischen Gastronomie getätigt. DEHOGA: „Brauchen erst Rechtssicherheit“ Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gastronomieverbandes DEHOGA, verwies in einer ersten Stellungnahme darauf, „dass wir erst Rechtssicherheit brauchen, bevor wir konkrete Aussagen machen können.“ Hartges zeigte Verständnis für Anliegen aus der Hotellerie, „den möglichen Spielraum zu nutzen für notwendige Investitionen, für die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie für Preissenkungen.“ Welche Erfahrungen machen Sie derzeit als Busreiseveranstalter in Ihren Verhadlungen? Schreiben Sie uns