Wie der RDA mitteilt, gelten ab dem 2. Februar einheitliche Entsenderegelungen in der EU sowie ein einheitliches Entsendemeldungsportal für den Transportverkehr inklusive Personenverkehr.
Die Entsendeanmeldung kann ab diesem Zeitpunkt nur noch über das neue mehrsprachige Portal für Straßenverkehr-Entsendemeldungen (RTPD) eingegeben werden. Bisherige Entsendeanmeldungen verlieren ab dem 2. Februar 2022 ihr Gültigkeit und müssen neu erstellt werden.
Für Busreiseveranstalter ergeben sich ab dem 2. Februar 2022 aufgrund der Richtlinie (EU) 2020/1057 wichtige Erleichterungen:
Eine Entsendeanmeldung ist für bilaterale Beförderungen (grenzüberschreitende Rundfahrten mit geschlossenen Türen sowie Transferfahrten hin oder zurück) und für Transitfahrten nicht mehr erforderlich, da diese Verkehre nicht mehr als Entsendung eingeordnet werden.
Bis zum 21. August 2023 ist auch die einmalige Aufnahme von Fahrgästen und/oder das einmalige Absetzen von Fahrgästen auf der Hin- und/oder Rückfahrt nicht meldepflichtig, sofern keine Teilkabotage zwischen zwei Orten des Transitstaates durchgeführt wird. Danach gilt diese Ausnahme für den Zustieg neuer Fahrgäste nur noch für Fahrzeuge, die mit intelligenten Fahrtenschreiben gemäß der VO (EU) 165/2014 ausgerüstet sind.
Kabotage-Verkehre (innerstaatliche Personenverkehrsdienste, die zeitweilig von nicht ansässigen Verkehrsunternehmen durchgeführt werden), gelten nach wie vor als Entsendung. Hierfür sind also Entsendeanmeldungen über das RPTD Portal erforderlich.
Die EU-Kommission hat angekündigt, offizielle Übersetzungen und weitere Orientierungshilfen für das Anmeldeverfahren zu veröffentlich, auf die der RDA zeitnah hinweisen wird.
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