Test notwendig
 

EINREISE-ÄNDERUNG:

Test notwendig

Donnerstag, 23.12.2021

Der Bundestag hat aufgrund der zunehmenden Verbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus die Corona-Einreiseverordnung geändert. Die Änderungsverordnung tritt sofort in Kraft, wie der RDA mitteilt.

Nun gilt, dass Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben, bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland über einen Testnachweis verfügen müssen, der auf einer Testung mittels PCR, PoC-NAAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik beruht. Ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis sind in diesem Fall nicht ausreichend. Die Testung darf zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik maximal 48 Stunden zurückliegen. Für den Transportsektor sind keine Ausnahmen vorgesehen.

Der RDA weist nochmal darauf hin, dass seit Montag, 20. Dezember, verschärfte Regelungen für die Einreise nach Österreich gelten.

Grundsätzlich gilt nun bei Einreise nach Österreich die 2G+ Regel. Man muss also geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen negativen PCR-Test (max. 72h) mitführen.

Die Verpflichtung, zusätzlich zum 2G-Status einen negativen PCR-Test mitzuführen, entfällt für Personen, die eine Booster-Impfung nachweisen können.

Ausführliche Informationen zu den geltenden Regelungen zur Einreise nach Österreich hier.



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