Änderungen des Infektionsschutzgesetzes
 

RDA:

Änderungen des Infektionsschutzgesetzes

Freitag, 19.11.2021

Der RDA informierte über die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, denen nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat zugestimmt hat. Die epidemische Lage nationaler Tragweite läuft danach aus, die Bundesländer können zunächst bis zum 19. März 2022 weiterhin Corona-Maßnahmen anordnen, nun allerdings nur noch mit Zustimmung der Länderparlamente. Eine Verlängerung dieser Übergangsregelung um drei Monate ist möglich.

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz dürfen die Länder jedoch keine generellen Schließungen von Schulen, Geschäften, Gastronomie oder Sportstätten mehr anordnen. Touristische Reisen, Übernachtungsangebote und Veranstaltungen dürfen auch nicht mehr untersagt werden. Eine weitere Neuerung ist die 3G-Regelung im öffentlichen Personenverkehr und am Arbeitsplatz. Arbeitgeber müssen weiterhin Homeoffice anbieten, sofern keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Aus dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel gingen außerdem einheitliche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung hervor, die sich an der Hospitalisierungsrate im jeweiligen Bundesland orientieren sollen. Sie gibt die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an.

Die nächste MPK soll am 9. Dezember stattfinden.



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