Der bdo begrüßt, dass es endlich einen entscheidenden Fortschritt bei der seit Monaten geforderten Verlängerung der Hilfen für Busunternehmen gab. Die EU-Kommission hatte zunächst den Weg frei gemacht für eine Verlängerung und Erhöhung des Kleinbeihilferahmens von 1,8 auf 2,3 Mio. Euro. Dieser sei Grundlage wichtiger nationaler Hilfsmaßnahmen, wie u.a. die Überbrückungshilfen und der ÖPNV-Rettungsschirm.
„Die Entscheidung der EU-Kommission kommt genau zur richtigen Zeit“, so bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard. Der Bundestag stimmte bereits dem Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zu. Mit der Gesetzesänderung werden verschärfte Maßnahmen, wie u.a. eine 3G-Pflicht im Nah- und Fernverkehr und am Arbeitsplatz eingeführt, die mit einer enormen Belastung der Busunternehmen einhergehen.
Die in der Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit der Bundesregierung beschlossene Verlängerung der Überbrückungshilfen und das Voranbringen der Weiterführung des ÖPNV-Rettungsschirmes sei ein positives Signal – es müsse aber auch für die Verlängerung des wichtigen Instruments der Kurzarbeit gelten. Dafür werde sich der bdo auch weiterhin einsetzen.
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